Als Voraussetzungen gelten:

dass er/sie IAAP Mitglied sein, mindestens 5 Jahre nach Erhalt des Diploms beruflich tätig sein muss und für BAG Studierende gilt zusätzlich, dass er eidgenössisch anerkannt sein muss.

2) dass ein Vertrag mit dem externen Analytiker durch das Institut abgeschlossen wird und dieser dem Institut jährlich einen Verwaltungsaufwand entschädigt.

Sind diese Auflagen erfüllt, kann in einem gewissen Umfang die Leistung anerkannt werden.

Am Ende der Prüfungsperiode findet die Examenskonferenz mit den Mitgliedern der Aufnahmekommission, der Studiendirektion und der Studienadministration statt. Die Aufnahmekommission ernennt bei diesem Anlass die zu promovierenden und diplomierenden Studenten.